Vidierung der Brandschutzpläne
Brandschutzpläne müssen grundsätzlich von der ortszuständigen Feuerwehr vidiert (beglaubigt, unterschrieben) werden. Speziell wenn diese von der Behörde vorgeschrieben sind.
Der Ortsfeuerwehr Lingenau sind zwei Garnituren in Papierform (A3) und getrennt in je einem Ordner (A3 quer) sowie ein Satz digital im PDF-Format auszuhändigen.
Bei der Vidierung wird nur die formelle Richtigkeit nach TRVB 121 geprüft und bestätigt! Die Kontrolle und Richtigkeit der Pläne gegenüber der örtlichen Gegebenheiten liegen in der Verantwortung des Planverfassers.
Die Vidierung der Brandschutzpläne erfolgt ausschließlich durch den Ortsfeuerwehrkommandanten.